Wenn Ihre Schwangerschaft normal verläuft, haben Sie nach den gesetzlichen Richtlinien Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen. Dies sind so genannte Screeninguntersuchungen, dass heißt, Ihr Kind wird nach festgelegten Richtlinien untersucht (2 D). Es handelt sich hierbei um Kassenleistungen, die jede Schwangere erhält.

 

  1. Screening zwischen 9. - 12. SSW

  2. Screening zwischen 19. – 22. SSW / ggf. Fein-oder Fehlbildungsdiagnostik nach DEGUM II

  3. Screening zwischen 29. – 30. SSW

 

Falls Sie jedoch darüber hinaus zusätzliche Sicherheit wünschen oder die Entwicklung Ihres Kindes in umfangreicherem Maß verfolgen oder per Foto dokumentieren wollen, bieten wir Ihnen gerne zusätzliche Ultraschalluntersuchungen an. Dieses sind private Zusatzleistung, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden.